Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Fahrschule Best Drive (nachfolgend „Best Drive“) und ihren Kunden (Fahrschülerinnen und Fahrschüler). Die AGB gelten für alle Dienstleistungen und Produkte, die Best Drive anbietet. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.
1. Anmeldung und Vertragsabschluss: Die Anmeldung bei Best Drive kann mündlich, telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Mit der Anmeldung anerkennt der Fahrschüler die AGB von Best Drive. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch Best Drive zustande.
2. Fahrlehrer und Fahrlehrerpraktikanten: Alle Fahrlehrer und Instruktoren bei Best Drive sind staatlich geprüft und verfügen über eine gültige Fahrlehrerlizenz. Best Drive setzt auch Fahrlehrerpraktikanten ein, die sich in Ausbildung befinden und unter Aufsicht von erfahrenen Fahrlehrern Unterricht erteilen.
3. Lektionsdauer und -kosten: Eine Standardfahrlektion dauert 45 Minuten. Dies schliesst Instruktionen, Fahrpraxis und Nachbesprechungen ein. Best Drive bietet auch Doppellektionen von 90 Minuten an. Die Kosten für die Fahrlektionen sind auf der Webseite von Best Drive einsehbar und variieren je nach Angebot und Standort. Änderungen der Lektionsdauer sind nach Absprache möglich und die Kosten werden entsprechend angepasst. Wir empfehlen unsere Fahrschüler:innen im Idealfall jeweils Doppellektionen zu vereinbaren, da erfahrungsgemäss die Lernkurve da exponentiell wächst.
4. Pflichten der Fahrschüler: Die Fahrschüler sind verpflichtet, einen gültigen Lernfahrausweis während jeder Fahrstunde mitzuführen. Fahrschüler, die ohne gültigen Lernfahrausweis erscheinen, können vom Unterricht ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten besteht.
5. Abmeldung und Stornierung von Fahrlektionen: Fahrlektionen müssen mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich per E-Mail, SMS oder WhatsApp abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist wird die Lektion vollständig verrechnet. Ausnahmen bilden ärztlich attestierte Krankheitsfälle, bei denen kein Kostenersatz erfolgt.
6. Verwendung persönlicher Daten für Analytik- und Marketingzwecke: Mit der Anmeldung erklärt sich der Fahrschüler einverstanden, dass persönliche Daten für analytische Zwecke und Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Dies umfasst die Nutzung von persönlichen Aussagen und Bildmaterial bei Abschluss der erfolgreichen Autoprüfung für Marketingzwecke auf der Website von Best Drive, vorausgesetzt der Fahrschüler hat seine Zustimmung ein Foto zu schiessen abgegeben.
7. Verspätungen und Nichterscheinen: Bei Verspätungen sind Fahrschüler verpflichtet, Best Drive umgehend zu informieren. Nichtinformierte Verspätungen oder das Nichterscheinen zu einem vereinbarten Termin führen zur vollen Verrechnung der Lektion. Best Drive wartet maximal 15 Minuten, sofern nicht anders vereinbart.
8. Zahlungsbedingungen: Die Bezahlung erfolgt vorzugsweise in bar, Twint oder Vorauszahlung und vor Beginn oder am Ende der jeweiligen Fahrlektion. Offene Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Bei Zahlungsverzug behält sich Best Drive das Recht vor, eine Mahngebühr von CHF 30.- zu erheben und weitere Dienstleistungen bis zur Begleichung der offenen Posten auszusetzen.
9. Haftung: Best Drive haftet nicht für Schäden, die durch Dritte oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Die Teilnahme am Fahrunterricht erfolgt auf eigenes Risiko des Fahrschülers.
10. Vollkasko-Versicherung:
Unsere Vollkasko- und Insassenversicherung schützt dich während der gesamten Ausbildungsdauer vor unerwarteten Kosten. (Auch während der praktischen Prüfung). Hierfür wird dir eine Pauschale in der Höhe von CHF 130.- am Anfang deiner Fahrausbildung verrechnet. Mit der Verrechnung der Versicherungspauschale sind jegliche Administrationsgebühren eingeschlossen und nicht fällig. Das Fahrzeug ist bei allen gebuchten Fahrlektionen versichert. Der Selbstbehalt von CHF 1’000.- gilt bei Verschulden der Fahrschüler:in. Bei Anzeichen von Grobfahrlässigkeit behält sich die Fahrschule das Recht auf Regress vor.
11. Prüfungspauschale: Zur Verfügungstellung des Fahrschulwagens während der Fahrprüfung wird dir eine einmalige Prüfungspauschale von CHF 120.- verrechnet, die vor dem Antritt der praktische Fahrprüfung zu entrichten ist.
12. Gerichtsstand: Für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das Schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von Best Drive in Zug.
Diese AGB wurden am 20. Mai 2024 erstellt und dienen der klaren Regelung der Beziehung zwischen Fahrschule und Fahrschülern und stellen sicher, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten jederzeit kennen.
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erstellt von GROWTHŸ